Steuerliche Behandlung von E-PKW in Österreich

In Österreich werden emissionsarme Fahrzeuge im Rahmen der Normverbrauchsabgabe (NoVA) und der motorbezogenen Versicherungssteuer („Kfz-Steuer“) bevorzugt behandelt. Seit dem 1. Jänner 2016 gelten darüber hinaus Sonderbestimmungen bei Sachbezug und Vorsteuerabzug.

Mit unserem Online-Steuerrechner können Sie nun ganz einfach herausfinden, wie viel Sie mit einem Elektroauto sparen können und von
welchen Steuern Sie befreit sind. Der Steuerrechner entschlüsselt dazu die aktuellen gesetzlichen Regelungen für UnternehmerInnen und ArbeitnehmerInnen in Österreich und ermöglicht eine interaktive & individuelle Berechnung.

NoVA, KFZ-Steuer, Moterbezogene Versicherungssteuer und Vorsteuer in Österreich für E-PKW

Normverbrauchsabgabe (NoVA)
Die Berechnung des Steuersatzes erfolgt i.d.R. nach folgendem Schlüssel: (CO2 g/km - 90)/5 = Steuersatz in Prozent
Der Höchststeuersatz beträgt 32 %. Keine NoVA ist für Fahrzeuge mit weniger als 90g CO2/km zu entrichten, somit entfällt die NoVA für einen Großteil aller E-Fahrzeuge. 

KFZ-Steuer & Motorbezogene Versicherungssteuer
Rein elektrisch betriebene Fahrzeuge (BEV, FCEV) sind von der zu entrichtenden KfzSteuer und der motorbezogenen Versicherungssteuer ausgenommen. Aber auch REX und PHEV Fahrzeuge profitieren von Sonderbestimmungen der Kfz-Steuer, denn diese berechnet ausschließlich die Nennleistung des Verbrennungsmotors. Der elektrische Antriebsstrang wird nicht besteuert. 

Vorsteuer
Die Möglichkeit zur Vorsteuerabzugsberechtigung ist für unternehmerisch genutzte Pkw mit einem CO2-Emissionswert von 0g/km ab 01.01.2016 möglich. Die Vorsteuerabzugsberechtigung gilt für alle Anschaffungskosten inkl. Ust und abzgl. handelsüblicher Rabatte und öffentlicher Förderungen. Die Vorsteuerabzugsberechtigung gilt auch für die laufenden Kosten bestehender leasingfinanzierter E-Fahrzeuge, kann jedoch nicht rückwirkend geltend gemacht werden.